Richtlinien

für die Teilnahme am Basketball Teil- und Vollzeit-Internat Grünberg e.V.

1.

Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich nach sportlichen Kriterien (E-,D-,C-,B-,A-Kaderzugehörigkeit des HBV oder DBB, Ausnahmen sind möglich).

2.

Das BTI nimmt Spieler/innen aus allen Vereinen Mittelhessens auf. Es werden nur so viele Spieler/innen aufgenommen, wie sinnvoll betreut werden können.

3.

Mit der Aufnahme in das BTI verpflichtet sich der/die Spieler/in zu uneingeschränkter Leistungsbereitschaft im Training sowie bei den Hausaufgaben.

4.

Das BTI kann Spieler/innen nur im Einvernehmen mit dem Heimverein betreuen. Das Training im BTI erfolgt auf Anordnung des Heimvereins. Die Eltern und der/die Spieler/in haben mit dem Heimtrainer alle BTI-Maßnahmen abzustimmen und diesen fortlaufend über ihren BTI-Trainingsplan zu informieren.

5.

Die Teilnahme an den gemeinsam festgelegten Trainings- und Schulaufgabenterminen ist verpflichtend. Eine Befreiung kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden.

6.

Teilnahmeabsagen für Training, schulische Betreuung und Verpflegung müssen rechtzeitig und aus zwingenden Gründen erfolgen. Entstehen aufgrund verspäteter Absagen Kosten für Training, Schulbetreuung, Verpflegung und/oder Fahrten, werden diese den Eltern in Rechnung gestellt.

7.

Das BTI kann bei schulischen Schwierigkeiten im Interesse des Schülers/der Schülerin auch mit den Lehrern Kontakt aufnehmen. Dies setzt gute Zusammenarbeit mit den Eltern voraus.

8.

Der/die Spieler/in ist verpflichtet, jede Verletzung umgehend dem BTI mitzuteilen. Er/sie soll sich bei Verletzungen möglichst an niedergelassene Sportärzte oder das Therapiezentrum „Körperkonzept“ wenden. Das BTI ist bei der Vermittlung von Terminen behilflich.

9.

Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten der Spieler/innen, dass die genutzten Sportstätten und die Schulräume mit der nötigen Ordnung und Sorgfalt benutzt werden.

10.

Die BTI-Zugehörigkeit endet mit Beendigung der Kaderzugehörigkeit (Ausnahmen sind möglich). BTI-Betreuung findet nicht durchgängig während der hessischen Schulferien statt. Betreuungstermine während der Ferien werden rechtzeitig bekannt gegeben.

11.

Für Spieler/innen, die wiederholt unentschuldigt vereinbarten Trainings- oder Schulbetreuungsterminen fernbleiben oder bei Training bzw. Schulbetreuung wiederholt den erforderlichen Leistungswillen vermissen lassen, kann die BTI-Teilnahmeberechtigung fristlos durch das BTI gekündigt werden.

12.

In allen anderen Fällen sind Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich.

13.

Der Essensbeitrag beträgt zurzeit 3,50 € pro Tag. Er schließt Getränke zum Essen nicht ein. Die Bezahlung erfolgt vor Ort.

14.

Das BTI kann bei Bedarf und im Rahmen seiner Möglichkeiten Schüler/innen von der Schule bzw. zuhause abholen und nach Hause fahren. Bei Nutzung des BTI-Fahrdienstes richtet sich die Beteiligung der Eltern an den Fahrtkosten nach der aktuell gültigen Preistabelle des BTI. Kostenbeispiel: Gießen/Lich/Pohlheim – Grünberg und zurück = 6 €. Fahrten innerhalb Grünbergs und zurück = 2 €. Sind zwei Kinder einer Familie Mitglied im BTI, reduzieren sich die Fahrtkosten für das 2. Kind um 50 % (Stand: August 2008)