für die Teilnahme am Basketball Teil- und Vollzeit-Internat Grünberg e.V.
1. |
Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich nach sportlichen Kriterien (E-,D-,C-,B-,A-Kaderzugehörigkeit des HBV oder DBB, Ausnahmen sind möglich). |
2.
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Das BTI nimmt Spieler/innen aus allen Vereinen Mittelhessens auf. Es werden nur so viele Spieler/innen aufgenommen, wie sinnvoll betreut werden können. |
3.
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Mit der Aufnahme in das BTI verpflichtet sich der/die Spieler/in zu uneingeschränkter Leistungsbereitschaft im Training sowie bei den Hausaufgaben. |
4. |
Das BTI kann Spieler/innen nur im Einvernehmen mit dem Heimverein betreuen. Das Training im BTI erfolgt auf Anordnung des Heimvereins. Die Eltern und der/die Spieler/in haben mit dem Heimtrainer alle BTI-Maßnahmen abzustimmen und diesen fortlaufend über ihren BTI-Trainingsplan zu informieren. |
5.
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Die Teilnahme an den gemeinsam festgelegten Trainings- und Schulaufgabenterminen ist verpflichtend. Eine Befreiung kann nur in Ausnahmefällen gewährt werden. |
6. |
Teilnahmeabsagen für Training, schulische Betreuung und Verpflegung müssen rechtzeitig und aus zwingenden Gründen erfolgen. Entstehen aufgrund verspäteter Absagen Kosten für Training, Schulbetreuung, Verpflegung und/oder Fahrten, werden diese den Eltern in Rechnung gestellt. |
7.
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Das BTI kann bei schulischen Schwierigkeiten im Interesse des Schülers/der Schülerin auch mit den Lehrern Kontakt aufnehmen. Dies setzt gute Zusammenarbeit mit den Eltern voraus. |
8.
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Der/die Spieler/in ist verpflichtet, jede Verletzung umgehend dem BTI mitzuteilen. Er/sie soll sich bei Verletzungen möglichst an niedergelassene Sportärzte oder das Therapiezentrum „Körperkonzept“ wenden. Das BTI ist bei der Vermittlung von Terminen behilflich. |
9.
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Es gehört zu den Aufgaben und Pflichten der Spieler/innen, dass die genutzten Sportstätten und die Schulräume mit der nötigen Ordnung und Sorgfalt benutzt werden. |
10. |
Die BTI-Zugehörigkeit endet mit Beendigung der Kaderzugehörigkeit (Ausnahmen sind möglich). BTI-Betreuung findet nicht durchgängig während der hessischen Schulferien statt. Betreuungstermine während der Ferien werden rechtzeitig bekannt gegeben. |
11.
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Für Spieler/innen, die wiederholt unentschuldigt vereinbarten Trainings- oder Schulbetreuungsterminen fernbleiben oder bei Training bzw. Schulbetreuung wiederholt den erforderlichen Leistungswillen vermissen lassen, kann die BTI-Teilnahmeberechtigung fristlos durch das BTI gekündigt werden. |
12.
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In allen anderen Fällen sind Kündigungen mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende möglich. |
13. |
Der Essensbeitrag beträgt zurzeit 3,50 € pro Tag. Er schließt Getränke zum Essen nicht ein. Die Bezahlung erfolgt vor Ort. |
14. |
Das BTI kann bei Bedarf und im Rahmen seiner Möglichkeiten Schüler/innen von der Schule bzw. zuhause abholen und nach Hause fahren. Bei Nutzung des BTI-Fahrdienstes richtet sich die Beteiligung der Eltern an den Fahrtkosten nach der aktuell gültigen Preistabelle des BTI. Kostenbeispiel: Gießen/Lich/Pohlheim – Grünberg und zurück = 6 €. Fahrten innerhalb Grünbergs und zurück = 2 €. Sind zwei Kinder einer Familie Mitglied im BTI, reduzieren sich die Fahrtkosten für das 2. Kind um 50 % (Stand: August 2008) |